Startseite   Veröffentlichungen   Suche   Copyright-Informationen   Kontakt   Impressum   Sitemap 

Bilder Wildlife, Natur, Unterwasser, Bren,Alaska,Weier Hai,Tigerhai
Klaus Jost - Bildergalerie von Wildlife, Natur- & Unterwasserphotographie de /  en Klaus Jost - pictures of wildlife-, nature- & underwater photographie

Apps (iPhone, iPad & iPod):
iPhone-App Weißer HaiWeißer Hai
iPhone-App HaieHaie
iPhone-App SeevögelSeevögel

Was Haie sind

Wissenschaft - Fiji Haiprojekt

Wissenschaftliche Haiartikel

Aegypten - Land am Nil

Alaska & Wildlife

Arktis

Berge

Eisbären

Fauna & Flora Fiji

Fiji Haiprojekt

Haie

Meer

Natur

Pinguine & Robben

Seevögel

Städte

Südlicher Glattwal

Unterwasserwelt

Vögel

Wildlife Südafrika


ÖKOPORTAL - Das Webverzeichnis der Ökobranche

m.Objects Multimedia Software

Internationale Schutzbemühungen

Der zunehmende internationale Handel mit Haiprodukten hat in den frühen 90er−Jahren zum Bewusstsein geführt, dass viele Arten unter starkem Druck der Fischerei stehen und nicht nachhaltig bewirtschaftet werden. Diese Problematik wurde 1994 an der 9. CITES−Konferenz (Convention on International Trade in Endangered Species) diskutiert, und es wurde einer Resolution zugestimmt. Darin wurde festgehalten, dass spezifische Management− und Schutzbemühungen für Haie auf multilateraler und regionaler Ebene fehlen. Die Resolution legte fest, dass für die nächste Konferenz eine Übersicht über die vorhandenen Daten zu biologischen Merkmalen sowie Handelsdaten und ein Diskussionspapier vorzubereiten seien. CITES kontrolliert den internationalen Handel mit über 25.000 Pflanzen− und 5000 Tierarten. Die am stärksten bedrohten Arten erscheinen dabei im Appendix I, was bedeutet, dass der kommerzielle internationale Handel mit solchen Arten untersagt ist. Der Appendix II listet Arten auf, die zum aktuellen Zeitpunkt zwar nicht vom Aussterben bedroht sind, es aber werden könnten, wenn der Handel nicht kontrolliert wird. Für die Aufnahme einer Art in den Appendix I oder II braucht es eine Zweidrittelmehrheit der CITES−Staaten. In den Appendix III können einzelne Länder bestimmte Arten unilateral aufnehmen, wenn sie diese schützen und andere Länder bei der Regulierung des entsprechenden internationalen Handels um Hilfe bitten wollen.

Nach diesen ersten Bemühungen, das Problem der Bedrohung vieler Knorpelfischbestände international zu debattieren und verbindliche Schutzbemühungen zu implementieren, kam es zu zahlreichen Folgekonferenzen verschiedener nationaler und internationaler Fischerei− und Umweltorganisationen. Dabei wurden wichtige Beschlüsse für verschiedene Knorpelfischarten gefasst.

1997 wurden an der 10. CITES−Konferenz zahlreiche Beschlüsse gefasst, aus denen in der Folge der International Plan of Action for Sharks (IPOA−Sharks) resultierte. Bis heute haben allerdings erst wenige Staaten damit begonnen, die geforderten nationalen Aktionspläne unter der Schirmherrschaft des IPOA−Sharks auszuarbeiten und zu implementieren. Im Jahr 2000 wurde der Riesenhai von Grossbritannien auf den CITES−Appendix III gesetzt. Ein Jahr später wurde der Weisse Hai von Australien auf den Appendix III gesetzt. Erst im Jahr 2002 gelang es, zwei Haiarten − den Riesenhai und den Walhai − auf den CITES−Appendix II zu setzen, obwohl verschiedene Staaten, darunter China, dagegen waren. Im Jahr 2004 wurde schliesslich auch der Weisse Hai auf den Appendix II gesetzt.


weiter >>



© Klaus Jost - wildlife- & natur- & unterwasser
Alle auf dieser Seite befindlichen Texte und Bilder, sind durch internationale Urheberrechtsgesetze geschützt.
Jede Art der Vervielfältigung, die Manipulierung oder die Speicherung von Bildern ist ohne die schriftliche Erlaubnis von Klaus Jost ausdrücklich untersagt.